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                         Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

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§ 1Geltungsbereich der AGB

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Folgenden verkürzt „AGB“ genannt und gelten auf Verträge zwischen dem Unternehmen Scheel 1299 GmbH, Schanzenstraße 20a in 40549 Düsseldorf (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und Kunden (privat oder gewerblich, im Folgenden Auftraggeber), die Leistungen in Bezug auf Immobillienmaklertätigkeiten betreffen.

1.2 Die AGB´s des Auftragnehmers gelten ausschließlich, wenn diese AGB´s nicht etwas anderes zulassen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer diesen nicht widerspricht.

1.3 Der Maklervertrag mit dem Auftragnehmer oder eines Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit des Auftragnehmers zustande. Der individuell gestaltete Vertragsinhalt kann auch durch die Leistungsbeschreibungen Angebote und Auftragsbestätigungen bestimmt werden.

 

§ 2Der Gegenstand des Vertrages

 

2.1 Der Auftragnehmer schuldet nur die im Vertrag festgehaltenen und beschriebenen Dienstleistungen       

und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Herbeiführung eines Erfolges ist nur dann 

vertraglich geschuldet, wenn dies in dem Vertrag vereinbart und festgehalten wurde.

2.2 Von Dritten erteilte Auskünfte, Unterlagen und Informationen werden nur dann vom Auftragnehmer  

geprüft, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

2.3 Der Auftragnehmer ist in Abweichung von § 613 BGB berechtigt, einen Dritten mit der vertraglich

bestimmten Leistung zu beauftragen.

2.4 Der Auftragnehmer übt stets die Sorgfalt aus, die für einen qualifizierten und seriösen

Immobilienmakler angemessen ist. Der Auftragnehmer ist kein Vertreter oder Mitarbeiter des Auftragnehmers und wird sich auch nichts als solcher darstellen.

2.5 Diese AGB´s gelten auch für alle nicht explizit genannten Geschäftstätigkeiten des Auftragnehmers

(z.B. Beratungstätigkeiten).

 

§ 3Vertraulichkeit

 

3.1 Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen  Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag geschlossen zu haben, abschließt.

3.2 Weitere, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

 

§ 4Zahlungsbedingungen

 

4.1. Es gelten absolut vorrangig die laut Angebot oder Vertrag oder sonstiger Korrespondenz vereinbarten Regelungen in Bezug auf die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision.

4.2 Die Maklerprovision für Mietverträge ist fällig und zahlbar nach Zustandekommen eines nachgewiesenen und/oder vermittelten Mietvertrages. Die Maklerprovision für Kaufverträge ist fällig und zahlbar nach Zustandekommen eines vermittelten Kaufvertrages. Unser Courtagesanspruch ist verdient, sobald der Vertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Courtage ist fällig und zahlbar 4 Tage nach Rechnungserteilung. Unser Courtagesanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigen Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Miete statt Kauf oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

4.3 Vergütungen und sonstige vom Auftraggeber geschuldete Zahlungen sind zzgl. der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer an den Auftragnehmer zu zahlen.

4.4 Der Nachweis und/oder die Vermittlung eines Miet- und/oder Kaufvertrages bedeutet, dass die Tätigkeit des Auftragnehmers mitursächlich für das Zustandekommen des Miet- und/oder Kaufvertrages war. Ein Rücktritt vom oder eine Aufhebung des Miet- und/oder Kaufvertrages lassen den Anspruch auf Maklerprovision unberührt. Der Anspruch auf Maklerprovision besteht auch, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiger Miet- und/ oder Kaufvertrag abgeschlossen wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er mit abweichenden Regelungen oder anders als der ursprünglich vorgesehene Miet- und/oder Kaufvertrag zustande kommt, zugleich aber mit dem angestrebten Geschäft identisch ist und in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht.

4.5 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Vorkenntnisse von nachgewiesenen Objekten unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Tagen nach dem Nachweis des Objektes durch den Auftragnehmer, mitzuteilen.

4.6 An Maklercourtage sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:

An- und Verkauf:

Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz in Nordrhein-Westfalen von Käufer und Verkäufer je 3 % netto zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. von 19 %, in den sonstigen Bundesländern und im Ausland vom Käufer 5 % netto zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. von 19 %, berechnet von der beurkundeten Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.).

Bei Projekten und Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite je 3 % netto zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. von 19 %, berechnet von der Gesamtsumme aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.).

Bei Erbbaurechten je 3 % netto zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. von 19 % von jeder Vertragsseite in Nordrhein-Westfalen in den sonstigen Bundesländern und im Ausland vom Käufer 5 % netto zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. von 19 %, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten.

Für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggfs. zusätzlich zu einer Courtage gemäß Punkte 2.1-2.3) vom Berechtigten 1 % netto zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. von 19 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes. Vermietung, Verpachtung, - jeweils vom Mieter oder Pächter an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben individuell vereinbart.

Bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten.

Bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten. Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume - unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten (z.B. 4 Jahre anfängliche Laufzeit plus 5 Jahre Option = 9 Jahre Laufzeit).Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in diesem Absatz genannten Courtagessätze.

Bei Wohnraum in der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Courtage von 2 Monatskaltmieten. Zur Monatsmiete im Sinne des Vorgenannten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist - außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Die genannten Courtagesätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Courtagesatz entsprechend.

 

§ 5Informationspflichten des Auftraggebers

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

§ 6Vorkenntnis von Angeboten

Sollte unser Angebot dem Empfänger bereits bekannt sein, so ist uns dies innerhalb 4 Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises / Exposés o. ä, mitzuteilen und die Quelle zu belegen.

 

§ 7Datenschutz

Der Auftraggeber darf ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers keine Informationen, die er von dem Auftragnehmer erhalten hat, an Dritte weitergeben. Gibt der Auftraggeber Informationen, die Objekte betreffen, die der Auftragnehmer vermittelt und die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer erhalten hat, kann sich der Auftraggeber schadenersatzpflichtig machen. Der Schaden beträgt dabei die entgangene Provision, die angefallen wäre, wenn der Auftragnehmer dem Dritten einen Miet- und/oder Kaufvertrag betreffend das Objekt nachgewiesen hätte.

 

§ 8Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch des Auftragnehmers gilt auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem ursprünglichen Vertrag abgeschlossen werden. Folgegeschäft bedeutet dabei, dass eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

 

§9Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil - auch entgeltlich- tätig zu werden. Das gilt auch dann, wenn wir von einer Vertragspartei einen Alleinauftrag haben.

 

§ 10Haftungsbedingungen

10.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Schäden, die in den Schutzbereich einer von dem Auftragnehmer erteilten Zusicherung oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

10.2 Die Haftung wird für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

10.3 Die vorstehenden Bestimmungen hinsichtlich der Haftung gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse (Schuldverhältnisse, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen). Kommt ein Vertrag hierauf zustande, verzichtet der Auftraggeber auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen hinausgehen.

10.4 Die vorstehenden Bestimmungen sind auch auf deliktische Ansprüche anzuwenden.

 

§ 11 Abtretungen und Aufrechnungen

11.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte an Dritte abzutreten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart.

11.2 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtkräftig sind.

 

§ 12Speicherung von Daten

Der Auftraggeber ist mit der Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung seiner Daten sowie der Verwendung von E-Mail im Rahmen der Geschäftsbeziehung einverstanden. Der Vertragstext wird durch den Auftragnehmer gespeichert und ist jederzeit durch eine Anfrage per E-Mail oder per Telefon abrufbar.

 

§ 13Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB werden durch Mitteilung des Auftragnehmers in Textform wirksam, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. Der Auftraggeber kann jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch. Bei Meinungsverschiedenheiten und Problemen im Rahmen des Auftrags- oder Vertragsverhältnisses versuchen beide Parteien grundsätzlich, durch Kompromissbereitschaft und gegenseitiges Verständnis, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahekommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn die Scheel 1299 GmbH sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die Scheel 1299 GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

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